Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR
I. Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR gelten für alle Lieferungen und Leistungen (Geräteverkauf, Fotoarbeiten, Reparaturen usw.). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Der Kunde darf Ansprüche aus Verträgen mit der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR nicht an Dritte abtreten.
Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
II. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und alle weiteren offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen.
Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
III. Lieferung, Fertigstellung
Lieferungs- und Fertigstellungstermine sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Bei Überschreitung eines Liefer- oder Fertigstellungstermins kann der Kunde Rechte erst geltend machen, wenn er der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR schriftlich eine Frist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR ist zu Teillieferungen berechtigt.
IV. Versand, Gefahrenübergang
Jeder Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde.
V. Abholung, Aufbewahrung, Zurückbehaltungsrecht
Der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR zur Bearbeitung oder Reparatur überlassene Gegenstände sind nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Eine Verpflichtung, die Empfangsberechtigung des Abholers zu prüfen, besteht nicht.
Eine kostenlose Aufbewahrung überlassener Gegenstände nach Fertigstellung erfolgt für längstens 3 Monate auf Gefahr des Kunden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR die Gegenstände entweder an den Kunden versenden oder für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Gebühr berechnen.
Die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR kann wegen aller fälligen Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an ihr überlassenen Gegenständen geltend machen.
VI. Urheberrecht
Der Kunde versichert, dass ihm das Urheberrecht an überlassenen Fotos, Negativen und Filmen zusteht und Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Urheberrechtsverletzungen gehen zu Lasten des Kunden, der die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR von Ansprüchen Dritter freizustellen hat.
VII. Beschreibungen, Erklärungen
Technische Angaben, Beschreibungen sowie Abbildungen in Prospekten und sonstige drucktechnischen Erzeugnissen über das Lieferprogramm der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Erklärungen des Verkaufspersonals erfolgen unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden oder aber ausdrücklich als Zusicherung oder individuelle Vertragsbestimmung vereinbart werden.
VIII. Gewährleistung
Für die Gewährleistung gelten in erster Linie die Garantiebedingungen des Herstellers laut der zu jedem Gerät gehörenden Garantiekarte. Die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR wird den Kunden bei der Geltendmachung nach besten Kräften unterstützen.
Ansprüche aus Mängeln bei gebrauchten Sachen der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden.
Für Reparaturarbeiten gilt Ziffer 2. entsprechend.
IX. Haftung
Eine Haftung der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR wegen positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Haftet die Photissimo, Friedemann + Inacker GbR ausnahmsweise wegen leichter Fahrlässigkeit für den Verlust oder die Beschädigung von überlassenen Gegenständen, so wird Ersatz nur bis zur Höhe des Wertes dieser Gegenstände geleistet.
X. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Rechnungen Eigentum der Photissimo, Friedemann + Inacker GbR.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Unterschleißheim und Gerichtsstand ist München.
Photissimo, Friedemann + Inacker GbR Stand 1. Januar 2002
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